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Handwerkerrechnungen absetzen

Seit dem 1. Januar 2009 können die Kosten für Handwerker-

leistungen doppelt so hoch wie bisher von der Steuerschuld

abgezogen werden !

 

Das Finanzamt erstattet bis zu 1.200,00 Euro!

 

Welche Leistungen sind umfasst?

- Renovierungs-

- Erhaltungs- und

- Modernisierungsmaßnahmen, mit Ausnahme der nach CO2- Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bank geförderten Maßnahmen.

-Keine Neubaumaßnahmen.

 

Wer ist berechtigt?

Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, die in ihrem Privathaushalt anfallen, ebenso Eigentümer von selbstgenutzten Eigentumswohnungen für das Gemeinschaftseigentum. Der Steuerpflichtige muss die Leistung nicht selbst in Auftrag gegeben haben. Dies kann z.B. auch durch den Vermieter oder Wohnungseigentumsverwalter geschehen sein.

 

Welche Voraussetzungen gelten?

- Nachweis der Kosten durch Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Anhand der Angaben in der Rechnung muss der Anteil der Arbeitskosten gesondert ermittelt werden können.

- Begünstigt sind auch in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten.

- Materialkosten sind ausgeschlossen.

- Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt, dabei ist ihr gesonderter Ausweis nicht erforderlich.

- Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Handwerksbetriebes. Nachweis erfolgt durch Überweisungsdurchschrift oder Kontoauszug. Bei Zahlung per Einzugsermächtigung, Online-Banking, Verrechnungsscheck oder ec-Verfahren dient der Kontoauszug als Nachweis. Barzahlung ist nicht begünstigt.

- Erbringung der Handwerkerleistung und der entsprechenden Zahlung

seit dem 1. Januar 2009

 

Wie berechnet sich der Abzugsbetrag?

Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag sind die Arbeits- und Fahrtkosten. Diese können bis zu max. 6.000 Euro genutzt werden: 20% dieser Kosten können abgezogen werden, d.h. max. 1.200 Euro. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erfolgt eine Verrechnung, der Abzugsbetrag ermäßigt die tarifliche Einkommensteuer.

 

Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden.